Die kurze Antwort
Klären Sie, ob der Antrag endgültig abgelehnt wurde oder nur Angaben fehlen. Fragen Sie nach dem Grund und kontrollieren Sie Anschlussdaten sowie Kündigungsstatus. Erst eine bestätigte Vertragsannahme mit Lieferbeginn gibt Ihnen verlässliche Planung für einen neuen Gaslieferanten.
Endgültige Ablehnung oder eine Rückfrage zum Antrag?
Lesen Sie die Mitteilung genau. Eine fehlgeschlagene Anmeldung, eine Bitte um weitere Daten und eine ausdrückliche Vertragsablehnung haben unterschiedliche Folgen. Manchmal fehlt nur eine eindeutige Zuordnung des Gaszählers; manchmal kommt der Vertrag zu den beantragten Bedingungen tatsächlich nicht zustande.
Notieren Sie, von wem das Schreiben stammt: vom gewünschten Lieferanten, vom Vergleichsportal oder vom bisherigen Anbieter. Auch eine Bestätigung des Portals über die Weiterleitung Ihrer Daten ist nicht zwangsläufig die Vertragsbestätigung des Gaslieferanten.
Fragen Sie mit Ihrer Antragsnummer nach, ob noch eine Bearbeitung möglich ist, welche Information fehlt und bis wann sie vorliegen muss. Wenn eine neue Einreichung erforderlich ist, lassen Sie sich sagen, ob der erste Antrag geschlossen wurde. So vermeiden Sie doppelte und möglicherweise widersprüchliche Bestellungen.
Bewahren Sie das ausgewählte Angebot, Preisbedingungen, gesendete Daten und alle Antworten auf. Das erleichtert die Klärung, wenn später unklar ist, welcher Tarif beantragt wurde oder welcher Lieferbeginn vereinbart sein sollte. Schicken Sie personenbezogene Unterlagen nur über die vorgesehenen Kontaktwege.
Diese Anschlussdaten sollten Sie kontrollieren
Name und Anschrift müssen zur tatsächlichen Vertrags- und Lieferstelle passen. Prüfen Sie bei einer Mietwohnung auch Hausnummernzusatz, Wohnungszuordnung und Einzugsdatum. Bei mehreren Zählern im Keller kann eine falsch übernommene Nummer den Wechsel verhindern, obwohl mit Ihrer Zahlungsfähigkeit kein Problem besteht.
Die Zählernummer bezeichnet das Gerät, der Zählerstand den abgelesenen Verbrauchswert. Die Marktlokations-ID bezeichnet wiederum die Lieferstelle. Übernehmen Sie diese Felder aus den passenden Unterlagen, statt ähnliche Nummern zu vertauschen. Wenn ein Gerät gewechselt wurde, verwenden Sie die aktuellen Daten.
- Schreibweise von Name, Lieferadresse und Kontaktdaten prüfen.
- Zählernummer mit Gerät und Jahresrechnung abgleichen.
- Gewünschten Beginn mit Einzug und Vertragsende vergleichen.
- Bisherigen Lieferanten und Kundennummer richtig zuordnen.
Bei einer Zentralheizung mit einem gemeinsamen Liefervertrag kann zudem schon die Annahme falsch sein, dass Sie als einzelner Mieter den Gasanbieter beauftragen können. Fragen Sie in diesem Fall den Vermieter oder die Hausverwaltung nach der Vertragszuständigkeit.
Übermitteln Sie Korrekturen nachvollziehbar und lassen Sie sich bestätigen, dass die Angaben im Antrag angepasst wurden. Eine telefonische Erklärung allein ändert nicht automatisch einen bereits geschlossenen Vorgang.
Was tun, wenn die Bonität der Ablehnungsgrund ist?
Bei einem frei gewählten Gasvertrag kann ein Unternehmen das Zahlungsausfallrisiko prüfen. Welche Auskunftei oder welche eigenen Kriterien eingesetzt werden, richtet sich nach dem Anbieter und seinen Informationen zur Datenverarbeitung. Ein Tarif im Rechner sagt dazu allein noch nichts Verbindliches aus.
Fragen Sie, ob die Ablehnung auf einer Bonitätsprüfung beruht und welche Stelle dafür einbezogen wurde. Sie können Ihre dort gespeicherten personenbezogenen Daten kontrollieren. Finden Sie falsche Namen, erledigte Forderungen mit unzutreffendem Status oder andere Fehler, wenden Sie sich an die betreffende Auskunftei und die meldende Stelle.
Ein Auskunfts- oder Berichtigungsanliegen sollte die betroffenen Daten konkret benennen. Eine sachlich richtige negative Information lässt sich nicht allein deshalb löschen, weil sie einen Vertragsabschluss erschwert. Bezahlen Sie auch keine angebliche „Löschgarantie“, ohne deren Grundlage geprüft zu haben.
Wenn der Anbieter eine erneute Prüfung ermöglicht, reichen Sie nur tatsächlich vorhandene Nachweise ein. Eine Richtigstellung kann Zeit brauchen und verpflichtet nicht automatisch zur Annahme des Gasvertrags. Für die Zwischenzeit müssen Sie deshalb unabhängig davon Ihre aktuelle Versorgung klären. Mehr zu den Begriffen steht unter Gas ohne Bonitätsprüfung.
Wer liefert Gas, wenn der neue Antrag scheitert?
Eine Absage beendet nicht von selbst jeden bestehenden Gasvertrag. Entscheidend ist, ob der bisherige Vertrag noch läuft, bereits gekündigt wurde und zu welchem Termin eine Beendigung bestätigt ist. Prüfen Sie die Unterlagen des bisherigen und des gewünschten neuen Lieferanten getrennt.
Wenn der neue Anbieter für Sie kündigen sollte, fragen Sie nach dem tatsächlichen Bearbeitungsstand. Gehen Sie weder davon aus, dass sicher noch nichts passiert ist, noch davon, dass die Kündigung zwingend schon wirksam wurde. Lassen Sie sich die weitere Belieferung und offene Termine in Textform erläutern.
Ist kein Anschlussvertrag vorhanden, können je nach Sachverhalt Grund- oder Ersatzversorgung relevant werden. Diese Begriffe sind nicht austauschbar und können unterschiedliche Preise sowie zeitliche Grenzen haben. Kontaktieren Sie den örtlich zuständigen Grundversorger und fragen Sie nach der konkreten Einordnung.
Bei einer angekündigten Sperre oder bereits unterbrochenem Anschluss müssen Sie zusätzlich mit dem bisherigen Lieferanten eine Lösung vereinbaren. Weder eine erneute Bestellung noch die Hoffnung auf einen anderen Anbieter beseitigt den Sperrgrund. Nutzen Sie dafür den Ratgeber zur Gassperre.
Einen weiteren Antrag gezielt vorbereiten
Ein anderer Anbieter kann Ihren Antrag anders bewerten. Eine feste Liste mit garantierter Annahme bei negativer Schufa lässt sich daraus nicht ableiten. Vergleichen Sie zunächst Angebote anhand Ihrer Postleitzahl und eines realistischen Jahresverbrauchs; prüfen Sie anschließend die Bedingungen des konkreten Tarifs.
Für ein knappes Budget zählen nicht nur der beworbene Jahrespreis und ein möglicher Bonus. Wichtig sind Höhe und Fälligkeit der Abschläge, die Zahl der Zahlungen, Laufzeit und eventuelle Sicherheitsanforderungen. Große Vorabzahlungen können Geld binden, das Sie für Miete oder laufende Rechnungen benötigen.
Vermeiden Sie zahlreiche parallel laufende Aufträge, deren Status Sie nicht mehr überblicken. Prüfen Sie vor einer neuen Bestellung, ob noch ein älterer Antrag bearbeitet wird oder bereits eine Vertragsbestätigung eingegangen ist. Eine Absage zu einem bestimmten Tarif und ein angenommenes anderes Angebot dürfen nicht verwechselt werden.
Machen Sie korrekte Angaben zu Vertragspartner und Anschluss. Ein Vertrag unter dem Namen einer anderen Person ist keine harmlose Formalität: Wer ihn tatsächlich abschließt, übernimmt Pflichten. Verwenden Sie keine fremden Daten, um eine Prüfung zu umgehen. Den allgemeinen Ablauf erklärt der Ratgeber zum Gasanbieterwechsel.
Wenn sich die Ablehnung oder der Wechsel nicht klären lässt
Formulieren Sie Ihr Anliegen schriftlich und sachlich. Nennen Sie Antrags- oder Kundennummer, wichtige Daten und die Frage, die beantwortet werden soll. Beispielsweise: Liegt eine endgültige Absage vor? Wurde gekündigt? Welches Datum gilt für die weitere Belieferung? So ist erkennbar, welche Antwort Ihnen noch fehlt.
Bei Problemen mit einem Energielieferanten können eine Verbraucherbeschwerde und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren infrage kommen. Ob diese Wege zu Ihrem konkreten Problem passen, hängt vom Sachverhalt ab. Eine Beschwerde schafft nicht automatisch einen Anspruch auf einen beliebigen Sondertarif.
Eine behauptete Ablehnung der gesetzlichen Grundversorgung verdient eine gesonderte Prüfung. Fragen Sie ausdrücklich nach deren Begründung und lassen Sie sich gegebenenfalls durch eine Verbraucher- oder Rechtsberatung unterstützen. Die Gas-Grundversorgung trotz Schufa ist in einem eigenen Artikel beschrieben.
Behalten Sie dringende Fristen parallel im Blick. Warten Sie bei einer drohenden Versorgungssperre nicht lediglich auf die Bearbeitung einer allgemeinen Nachricht. Dokumentieren Sie alle Schritte und teilen Sie eine besondere Dringlichkeit dem zuständigen Ansprechpartner mit.
