Die kurze Antwort
Ohne SCHUFA-Abfrage bedeutet nicht automatisch ohne Bonitätsprüfung. Ein Anbieter kann andere Informationen nutzen oder Sicherheiten verlangen. Weder ein Vergleichsergebnis noch eine Vorauszahlung garantiert einen Vertrag. Prüfen Sie Bedingungen, laufende Kosten und die Möglichkeiten der Grundversorgung.
„Ohne Schufa“, „trotz Schufa“ und „ohne Bonitätsprüfung“
Die drei Begriffe beschreiben unterschiedliche Dinge. „Trotz Schufa“ meint, dass ein Vertrag auch bei einer negativen Information möglich sein kann. „Ohne Schufa“ kann sich lediglich darauf beziehen, dass diese bestimmte Auskunftei nicht abgefragt wird. „Ohne Bonitätsprüfung“ wäre die deutlich weitergehende Aussage, ganz auf eine Prüfung der Zahlungsfähigkeit zu verzichten.
Aus einer Werbeüberschrift lässt sich nicht sicher ableiten, welche Daten tatsächlich herangezogen werden. Anbieter können andere Auskunfteien, eigene Zahlungserfahrungen oder zusätzliche Angaben verwenden. Lesen Sie deshalb die Informationen zur Bonitätsprüfung und Datenverarbeitung im konkreten Angebot.
Eine seriöse Einordnung braucht auch die Frage, auf welchen Vertrag sich die Aussage bezieht. Ein bestimmter Sondertarif, die gesetzliche Grundversorgung und eine individuelle Zahlungsvereinbarung können verschiedene Voraussetzungen haben. Pauschale Versprechen passen dazu selten.
Fragen Sie bei Unklarheit nach: Wird die Bonität geprüft? Welche Stelle ist beteiligt? Sind zusätzliche Zahlungen vorgesehen? Eine nachvollziehbare Antwort ist nützlicher als eine allgemeine Aussage, die jeden Antragsteller ohne Einschränkung willkommen heißt.
Warum ein Gaslieferant Ihren Antrag prüfen kann
Bei Gaslieferverträgen werden laufend Leistungen und Zahlungen abgerechnet. Ein Unternehmen beurteilt deshalb, ob es mit regelmäßiger Zahlung rechnen kann. Die Bedingungen unterscheiden sich zwischen Anbietern und Tarifen. Aus der Bewertung eines einzelnen Anbieters lässt sich deshalb keine allgemeine Annahmeschwelle für andere Gasverträge ableiten.
Auch der Anlass einer negativen Information kann relevant sein. Eine fremde oder veraltete Datenzuordnung ist etwas anderes als eine aktuelle unbezahlte Gasforderung beim selben Lieferanten. Daraus lässt sich jedoch keine sichere Annahmeregel für einen einzelnen Anbieter ableiten.
Kontrollieren Sie neben Bonitätsfragen auch die normalen Antragsdaten. Ein falscher Zähler, ein unklarer Vertragspartner oder ein nicht möglicher Beginn kann zu Problemen führen, die mit einer Auskunftei nichts zu tun haben. Nach einer Absage ist deshalb zuerst deren konkreter Grund zu klären.
Warten Sie auf die Vertragsbestätigung und den bestätigten Lieferbeginn. Der Vergleichsrechner zeigt verfügbare Angebote anhand der eingegebenen Daten, trifft aber keine verbindliche Aussage über die individuelle Annahme. Halten Sie eine funktionierende aktuelle Versorgung aufrecht, während ein neuer Antrag geprüft wird.
Welche Rolle spielt die Gas-Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist keine bloße Werbeaktion für Menschen mit schlechter Bonität. Sie ist eine gesetzlich geregelte Versorgungsform. Der zuständige Grundversorger muss Haushaltskunden in seinem Gebiet grundsätzlich zu den veröffentlichten allgemeinen Bedingungen beliefern.
Diese Pflicht ist nicht grenzenlos. § 36 EnWG nennt insbesondere wirtschaftliche Unzumutbarkeit als Ausnahme. Deshalb wäre auch die Formulierung „Der Grundversorger muss jeden Antrag unter allen Umständen annehmen“ zu weitgehend. Lassen Sie sich bei einer Ablehnung erklären, welche konkrete Grundlage herangezogen wird.
Fragen Sie ausdrücklich nach der Grundversorgung. Dass ein Unternehmen vor Ort bekannt ist oder das örtliche Netz mitbetreibt, ersetzt diese Frage nicht. Selbst beim zuständigen Grundversorger kann ein beantragter Sondertarif anders bewertet werden als der gesetzliche Grundversorgungsvertrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind in der Grundversorgung Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen möglich. Die GasGVV enthält dafür eigene Regeln. Die Gas-Grundversorgung trotz Schufa wird deshalb in einem gesonderten Ratgeber mit Anmeldung, Preisen und Grenzen erklärt.
Monatlicher Abschlag, Vorkasse oder Kaution?
Ein Abschlag ist eine regelmäßige Teilzahlung auf die erwarteten Lieferkosten. Die spätere Jahresrechnung stellt tatsächlichen Verbrauch und geleistete Zahlungen gegenüber. Ein niedriger Abschlag bedeutet daher nicht automatisch einen günstigen Tarif.
Bei einer größeren Vorkasse zahlen Sie für einen längeren Zeitraum vorab. Das bindet Geld und kann bei einer Insolvenz des Lieferanten zu Verlusten führen. Prüfen Sie genau, welcher Betrag wann fällig ist und was bei vorzeitiger Vertragsbeendigung oder geringerem Verbrauch gelten soll.
Eine Kaution ist eine Sicherheit und nicht ohne Weiteres dasselbe wie ein laufender Verbrauchsabschlag. Lesen Sie, wofür sie eingesetzt werden darf, ob und wie sie verzinst wird und unter welchen Voraussetzungen sie zurückgegeben wird. Zusätzliche laufende Zahlungen können trotzdem erforderlich bleiben.
Auch ein sogenannter Pakettarif verdient Aufmerksamkeit: Ein vereinbartes Verbrauchspaket kann wirtschaftlich ungünstig werden, wenn Ihr tatsächlicher Bedarf stark abweicht. Gerade beim Heizen schwankt der Verbrauch mit Gebäude und Witterung. Lassen Sie sich Mehrverbrauch und nicht genutzte Mengen erklären.
Zahlen Sie nicht allein wegen des Versprechens „sicher trotz Schufa“. Klären Sie Vertragspartner, Vertragsstatus, Betrag, Fälligkeit und Rückzahlungsbedingungen, bevor Sie sich binden.
Eigene Bonitätsdaten kontrollieren
Wenn Sie vermuten, dass unzutreffende Daten eine Rolle spielen, können Sie bei der beteiligten Auskunftei eine Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten anfordern. Die DSGVO sieht unter ihren Voraussetzungen insbesondere Rechte auf Auskunft und Berichtigung vor. Dafür brauchen Sie nicht zwangsläufig ein kostenpflichtiges Dauerabonnement.
Prüfen Sie Namen, Anschriften, Zuordnung und Status von Forderungen. Benennen Sie einen gefundenen Fehler möglichst präzise und fügen Sie einen geeigneten Nachweis bei. Wenden Sie sich gegebenenfalls auch an das Unternehmen, von dem die Information stammt.
Ein erledigter Vorgang ist nicht automatisch sofort vollständig zu löschen; Speicherung und Löschung müssen nach den jeweils geltenden Regeln bewertet werden. Versprechen über eine sichere Löschung gegen eine Vorabgebühr sollten Sie deshalb kritisch prüfen.
Eine Berichtigung ist außerdem kein Ersatz für die Klärung aktueller Gasrechnungen. Wenn eine Sperre droht, müssen Fristen und Versorgung unabhängig vom Auskunftsverfahren bearbeitet werden. Neue Anbieteranträge sollten korrekte Angaben enthalten; verwenden Sie keine fremde Identität als vermeintliche Abkürzung.
Ein Gasangebot Schritt für Schritt beurteilen
Beginnen Sie mit Ihrer eigenen Vertragssituation. Haben Sie einen Gasliefervertrag, oder läuft die Heizung über den Vermieter? Gibt es einen bestätigten Kündigungstermin? Sind Zahlungen offen? Ohne diese Informationen kann selbst ein günstiger Tarif am tatsächlichen Bedarf vorbeigehen.
Vergleichen Sie dann mit demselben Jahresverbrauch in kWh. Kontrollieren Sie Grund- und Arbeitspreis, den Preis ohne Bonus, Laufzeit und Fälligkeiten. Lesen Sie Klauseln zu Bonitätsprüfung, Sicherheit und Vertragsannahme vor der Bestellung. Eine unklare Zusage sollte schriftlich konkretisiert werden.
- Ist der Vertragspartner eindeutig genannt und erreichbar?
- Sind Preis, Laufzeit und Zahlungsweise nachvollziehbar?
- Ist ein Bonus an Bedingungen gebunden?
- Welche Vorabzahlung oder Sicherheit wird tatsächlich verlangt?
- Liegt nach dem Antrag eine verbindliche Bestätigung vor?
Bei einer Absage hilft der Ratgeber zur Anbieterablehnung. Bei offenen Rechnungen finden Sie unter Gas trotz Schulden andere Schritte als bei einer gewöhnlichen Tarifsuche. Ein Vergleichsportal kann Verträge gegenüberstellen, aber weder Schulden verhandeln noch eine Sperre aufheben.
