Die kurze Antwort
Ein neuer Gasvertrag kann trotz Schulden möglich sein, beseitigt aber keine alten Forderungen. Prüfen Sie zuerst Rechnung und Zahlungen. Besprechen Sie mit dem zuständigen Lieferanten eine tragbare Lösung und holen Sie früh Hilfe, wenn Abschlag und Raten zusammen nicht bezahlbar sind.
Wem schulden Sie Geld – und welcher Vertrag läuft weiter?
Schulden beim früheren Gasanbieter, Rückstände beim aktuellen Lieferanten und eine Heizkostennachzahlung an den Vermieter müssen getrennt betrachtet werden. Sie betreffen unterschiedliche Verträge und Ansprechpartner. Ein negativer Schufa-Eintrag aus einem anderen Lebensbereich ist wiederum nicht automatisch eine offene Gasrechnung.
Erstellen Sie eine kleine Übersicht mit Name des Gläubigers, Kundennummer, Rechnungsnummer, Abrechnungszeitraum, offenem Betrag und Fälligkeit. Halten Sie fest, ob der Gasvertrag weiterläuft, bereits gekündigt wurde oder eine Sperre angekündigt ist. Dadurch können Sie beim nächsten Gespräch konkrete Fragen stellen.
Bei einem aktuellen Rückstand geht es zugleich um die weitere Lieferung. Eine alte Schlussrechnung nach einem regulären Wechsel bleibt dagegen grundsätzlich beim früheren Anbieter zu klären. Schließen Sie aus einem neuen Liefervertrag nicht, dass die alte Forderung erledigt wäre.
Bei einer zentralen Heizung im Mietshaus können Sie dem Vermieter eine Nachzahlung schulden, ohne selbst Vertragspartner des Gasversorgers zu sein. Klären Sie zuerst diese Zuordnung. Wird bereits ein Abschalttermin genannt, lesen Sie parallel den Ratgeber zur Gassperre und reagieren Sie unmittelbar.
Eine hohe Gasrechnung systematisch prüfen
Kontrollieren Sie zuerst Lieferadresse, Zählernummer und Abrechnungszeitraum. Stimmen Anfangs- und Endzählerstand mit Ihren Unterlagen überein? Ist ein Stand abgelesen, geschätzt oder rechnerisch ermittelt? Eine Schätzung ist nicht automatisch falsch; eine deutlich unplausible Grundlage sollten Sie aber nachvollziehbar beanstanden.
Bei Gas kommt eine Besonderheit hinzu: Am Zähler stehen meist Kubikmeter, auf der Rechnung Kilowattstunden. Die Umrechnung berücksichtigt Brennwert und Zustandszahl. Vergleichen Sie deshalb nicht nur zwei Zahlen mit unterschiedlichen Einheiten. Auch eine veränderte Abrechnungsspanne kann einen scheinbar höheren Verbrauch erklären.
Prüfen Sie anschließend Arbeitspreis, Grundpreis und Preisänderungszeiträume. Sind alle Abschläge abgezogen? Wurde ein Guthaben aus dem Vorjahr verrechnet? Eine zurückgegangene Lastschrift oder eine falsch zugeordnete Überweisung kann einen offenen Betrag verursachen, obwohl Sie von einer Zahlung ausgegangen sind.
- Zählerfoto und Ablesedatum mit der Rechnung vergleichen.
- Gezahlte Abschläge anhand von Zahlungsbelegen zusammenrechnen.
- Fehler konkret benennen und passende Unterlagen beifügen.
- Eine korrigierte Rechnung oder verständliche Erläuterung verlangen.
Stellen Sie laufende Zahlungen nicht ohne Prüfung vollständig ein. Welche Beträge bei einem Streit zurückbehalten werden dürfen, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das bei Bedarf rechtlich klären.
Welche Ratenzahlung können Sie tatsächlich einhalten?
Eine Rate ist nur hilfreich, wenn Sie sie zusätzlich zu den laufenden Kosten bezahlen können. Rechnen Sie mit Miete, Lebensmitteln, notwendigen Versicherungen und dem aktuellen Gasabschlag. Ein Angebot, das den Rückstand schnell reduziert, aber gleich die nächste Zahlungslücke erzeugt, ist keine tragfähige Lösung.
Schlagen Sie dem Lieferanten einen Betrag und einen passenden Zahlungstermin vor. Bitten Sie um eine schriftliche Vereinbarung zu Laufzeit, Fälligkeit, möglichen Kosten und der Verwendung Ihrer Zahlungen. Wenn eine Sperre droht, muss ausdrücklich geklärt werden, ob die vereinbarte Lösung den Termin aufhebt.
In der Gas-Grundversorgung können Sie nach einer Sperrandrohung ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung nach § 41g EnWG verlangen. Dazu gehören zinsfreie Raten auf die maßgeblichen Rückstände und die Weiterversorgung bei Erfüllung der laufenden Pflichten. Für Sondertarife besteht dieser spezielle Anspruch nicht pauschal; individuelle Raten können dennoch vereinbart werden.
Vereinbaren Sie keine Beträge nur, um das Gespräch zu beenden. Reicht Ihr Budget nicht aus, sagen Sie das klar und beziehen Sie eine anerkannte Schuldnerberatung ein. Dokumentieren Sie auch spätere Änderungen und melden Sie absehbare Zahlungsschwierigkeiten vor der Fälligkeit.
Wer hilft bei einer unbezahlbaren Gasnachzahlung?
Eine Schuldnerberatung kann Einnahmen, Ausgaben und mehrere Forderungen gemeinsam prüfen. Die Verbraucherzentrale unterstützt bei Fragen zu Rechnung und Vertrag. Bei einer drohenden Notlage kommen außerdem Jobcenter oder Sozialamt als Ansprechpartner infrage; die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation.
Heizkosten, eine aktuelle Nachforderung und bereits aufgelaufene Schulden können sozialrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Gehen Sie deshalb nicht davon aus, dass für jede Gasrechnung dieselbe Regel gilt. Stellen Sie Ihr Anliegen früh und legen Sie den Zeitraum, die Fälligkeit und vorhandene Leistungsbescheide offen.
Unter den gesetzlichen Voraussetzungen können Schulden zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage übernommen werden, häufig als Darlehen. Eine Bewilligung folgt aber nicht automatisch aus der Vorlage der Rechnung. Lassen Sie sich sagen, welche Unterlagen fehlen und ob wegen eines Sperrtermins eine beschleunigte Bearbeitung notwendig ist.
Halten Sie Rechnung, Forderungsaufstellung, Mahnungen, Einkommensnachweise, laufende Ausgaben und bisherige Zahlungsangebote bereit. Bitten Sie um eine Eingangsbestätigung. Informieren Sie den Lieferanten über den Antrag, ohne ihm eine noch nicht erteilte Kostenübernahme als Zusage darzustellen. Ein laufender Antrag stoppt eine Sperre nicht von selbst.
Kann ein Gasanbieterwechsel trotz Schulden sinnvoll sein?
Ein günstigerer Tarif kann die künftigen Kosten beeinflussen. Ob ein neuer Lieferant Ihren Antrag annimmt, bleibt jedoch seine Entscheidung. Bonitätsinformationen, korrekte Vertragsdaten und der gewünschte Lieferbeginn können dabei eine Rolle spielen. Die angezeigten Ergebnisse im Gasvergleich sind keine Annahmegarantie.
Trennen Sie daher zwei Aufgaben: die Lösung für alte Forderungen und die Suche nach einem tragbaren künftigen Tarif. Vergleichen Sie den Jahrespreis ohne einmaligen Bonus, Abschläge, Laufzeit und Zahlungsweise. Eine hohe Vorauszahlung kann Ihr Budget zusätzlich belasten und birgt bei einer Insolvenz des Lieferanten ein Verlustrisiko.
Prüfen Sie, ob der bisherige Vertrag regulär beendet werden kann und wer die Kündigung übernimmt. Warten Sie auf die Bestätigung des neuen Anbieters zum Vertrag und Lieferbeginn. Eine automatische Nachricht „Antrag eingegangen“ genügt dafür nicht.
Ist der Gasanschluss schon gesperrt, muss die Wiederherstellung zusätzlich geklärt werden. Ein Tarifwechsel ersetzt weder die Abstimmung mit dem bisherigen Lieferanten noch den fachgerechten Entsperrvorgang. Die Gas-Grundversorgung ist eine weitere mögliche Versorgungsform mit eigenen gesetzlichen Bedingungen und Grenzen.
Neue Gasschulden durch realistische Abschläge vermeiden
Gasverbrauch für die Heizung verteilt sich nicht gleichmäßig über das Jahr. Kalte Monate können deutlich stärker ins Gewicht fallen als der Sommer. Eine niedrige Sommerrechnung oder ein einzelner sparsamer Monat ist deshalb keine ausreichende Grundlage, den Jahresbedarf stark herabzusetzen.
Notieren Sie Zählerstände mit Datum und vergleichen Sie möglichst ähnliche Zeiträume. Berücksichtigen Sie Änderungen wie einen Umzug, längere Anwesenheit zu Hause, eine andere Warmwasserbereitung oder eine Preisanpassung. Fragen Sie den Lieferanten nach der Berechnungsgrundlage des Abschlags, wenn diese nicht plausibel erscheint.
Ein niedriger Abschlag ist kein Preisnachlass. Werden zu wenige Teilzahlungen geleistet, bleibt die Differenz zur tatsächlichen Rechnung am Jahresende offen. Umgekehrt sollten überhöhte Abschläge nicht unnötig Geld binden. Begründen Sie eine gewünschte Anpassung mit verlässlichen Verbrauchswerten.
Passt der Abbuchungstermin nicht zu Ihren regelmäßigen Einnahmen, fragen Sie nach einer Änderung. Verschieben Sie Zahlungen nicht einseitig. Bei einem laufenden oder bevorstehenden Insolvenzverfahren müssen neue Zusagen zum Verfahren passen; besprechen Sie sie mit der zuständigen Beratung und lesen Sie den Ratgeber zu Gas bei Privatinsolvenz.
